Sitzung: 29.05.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 18, Enthaltung: 0
Der nächste Abschnitt lautet:
Aufgrund bereits bekannte bestehender Konflikte vor allem bezüglich Lärmimmissionen (betroffen sind primär die bestehenden Aussiedlergehöfte Helenenhof und Quellenhof) verbietet sich aus Sicht der Gemeinde hier eine weitere Ausweisung einer Vorrangfläche.