Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Der vorletzte Absatz lautet neu:

Zusammenfassend stellt die Gemeinde Hohenstein fest, dass, unter Berücksichtigung der aktuell in Hohenstein betriebenen Windkraftanlagen, das Ziel der hessischen Landesregierung 2% der Landesfläche als Vorranggebiete auszuweisen, örtlich erfüllt ist. Daher wird die Ausweisung weiterer Vorrangflächen abgelehnt.