Sitzung: 29.05.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 18, Enthaltung: 0
Der vorletzte Absatz lautet neu:
Zusammenfassend stellt die Gemeinde Hohenstein fest, dass, unter Berücksichtigung der aktuell in Hohenstein betriebenen Windkraftanlagen, das Ziel der hessischen Landesregierung 2% der Landesfläche als Vorranggebiete auszuweisen, örtlich erfüllt ist. Daher wird die Ausweisung weiterer Vorrangflächen abgelehnt.