Die aktuelle Stunde wird abgehalten

 

Frage Herr Dr. Spath:

Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Forsteinrichtungswerks?

 

Antwort:

Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit dem Waldbesitzerverband wurden bereits Angebote eingeholt. Über die Vergabe wird der Gemeindevorstand in einer seiner nächsten Sitzungen zu beschließen haben. Die abschließende Beschlussfassung über die Forsteinrichtung erfolgt durch die Gemeindevertretung.

 

 

Frage Frau Czymai: 

Wurde das einsturzgefährdete Haus Ecke Aubachstraße / Schloßstraße in Hennethal zwischenzeitlich verkauft? Kann ein Abbruch des Objektes nunmehr erfolgen?

 

Antwort:

Der Kaufvertrag für das Objekt ist wirksam geschlossen. Es wurde bereits eine Abrissgenehmigung beantragt und durch die Bauaufsicht des RTK erteilt. Der neue Eigentümer plant die Errichtung von zwei Doppelhäusern. Eine Baugenehmigung hierzu wurde ebenfalls durch die Bauaufsicht des RTK erteilt.

 

 

Frage Herr Boller:

Sind der Gemeindeverwaltung Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Tiefbohrung in Strinz-Margarethä bekannt?

 

Antwort:

Es treten auch an der Tiefbohrung in Strinz-Margarethä gelegentlich Inkrustationen auf, welche ein Schwanken der Fördermenge bedingen. Insgesamt jedoch läuft die Trinkwasserförderung der Tiefbohrung stabil, was sich auch an einem Nicht-Anstieg des Fremdwasserbezugs ablesen lässt.

 

 

Frage Herr Boller:

Im Bereich der KITA im Ortsteil Strinz-Margarethä, Schulstraße, befinden sich pinke Boden- und Grenzmarkierungen. Ist der Verwaltung hierzu Näheres bekannt?

 

Antwort:

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

Frage Herr Stettler:

Die Verwaltung wurde seitens der Gemeindevertretung am 29. Februar 2016 aufgefordert das Beratungsangebot des Landes Hessen für Nicht-Schutzschirmkommunen wahrzunehmen. Für den 30. Juni 2017 ist nun ein erstes Treffen terminiert. Wie erklärt sich diese lange Dauer?

 

Antwort:

Zunächst wurde mit der Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen (BNSK) beim Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit (KIKZ) des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) Kontakt aufgenommen um die Vorgehensweise abzustimmen und Erkundigungen dahingehend einzuholen, welche Unterlegen die BNSK benötigt. Diese Unterlagen wurden sukzessive zusammengestellt und der BNSK übersandt. Die BNSK hat ihrerseits den Hessischen Landesrechnungshof mit der Prüfung der Haushaltsstruktur der Gemeinde Hohenstein beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nun am 30. Juni 2017 bei einem Vor-Ort-Termin im HMdIuS vor Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung präsentiert und erörtert.    

 

 

Frage Herr Poths:

Gibt es mittlerweile Lösungsansätze für die Problematiken bei den Baumbestattungen auf den Hohensteiner Friedhöfen?

 

Antwort:

Die Problematik ergibt sich daraus, dass die exakten Einbettungsorte der Urnen bislang nicht sichtbar waren und so durchaus die Gefahr besteht und bestand, dass trauernde Angehörige oder auch Dritte den Einbettungsort unmittelbar betreten. Diese Problematik soll zukünftig dergestalt gelöst werden, dass bodentiefe Platten oberhalb der Urne eingelassen werden um den Einbettungsort zu kennzeichnen. Diese Vorgehensweise stellt zudem sicher, dass diese Bereiche für Rasenmäharbeiten überfahrbar sind. Der Bauhof wurde bereits mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.

 

 

Frage Herr Klaus-Peter Willsch:

Gibt es eine Möglichkeit die Mülltonnen der Gemeindeverwaltung nach erfolgter Leerung an ihren Bestimmungsort zurück zu verbringen, so dass diese nicht das gesamte Wochenende über vor dem Rathaus stehen?

 

Antwort: 

Dies wird verwaltungsseitig geprüft.

 

 


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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: