Sitzung: 26.06.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: GVER/011/2017
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt mit dem Planentwurf
“Bebauungsplan für den Bereich
“RuheForst“ Hohenstein / Untertaunus“, Gemarkung Breithardt, das
Bauleitplanverfahren einzuleiten.
2.
Dem
Planentwurf ist die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Umweltprüfung und
Umweltbericht anhängig zu machen.
3.
In die
Entwurfsplanung ist die Vermessung des Parkplatzes und des Andachtsplatzes
einzuarbeiten.
4.
Abweichend
von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für Friedhöfe Pos. 10.2 (je 2.000 m²
Grundfläche mind. 10 Stellplätze) sind die als Bedarf ermittelte Anzahl von 18
Stellplätzen verbindlich vorzuhalten.
Dies entspricht je 5.000 m² reine
Bestattungsfläche /1 Stellplatz.
5.
Die im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Waldparzelle ist im Bereich „RuheForst“ als
Wald mit überlagernder Zweckbestimmung Bestattungswald darzustellen.
Verfahrensschritte:
6.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB sowie das Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
sind in gestuften Verfahren durchzuführen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sollte ein Teilstück (Parzellennummer) in der Vorlage fehlen oder durch die katastermäßige Änderung eine andere Flurbezeichnung erhalten, wird die Verwaltung ermächtigt dies nachzutragen bzw. zu berichtigen.