Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt mit dem Planentwurf “Bebauungsplan für den Bereich  “RuheForst“ Hohenstein / Untertaunus“, Gemarkung Breithardt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

2.    Dem Planentwurf ist die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Umweltprüfung und Umweltbericht anhängig zu machen.

 

3.    In die Entwurfsplanung ist die Vermessung des Parkplatzes und des Andachtsplatzes einzuarbeiten.

 

4.    Abweichend von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für Friedhöfe Pos. 10.2 (je 2.000 m² Grundfläche mind. 10 Stellplätze) sind die als Bedarf ermittelte Anzahl von 18 Stellplätzen verbindlich vorzuhalten.

      Dies entspricht je 5.000 m² reine Bestattungsfläche /1 Stellplatz.

 

5.    Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Waldparzelle ist im Bereich „RuheForst“ als Wald mit überlagernder Zweckbestimmung Bestattungswald darzustellen.

 

Verfahrensschritte:

6.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie das Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind in gestuften Verfahren durchzuführen.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sollte ein Teilstück (Parzellennummer) in der Vorlage fehlen oder durch die katastermäßige Änderung eine andere Flurbezeichnung erhalten, wird die Verwaltung ermächtigt dies nachzutragen bzw. zu berichtigen.