Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, seine Pläne zur kurz- und mittelfristigen Entwicklung der Kinderbetreuung in Hohenstein detailliert schriftlich darzulegen. Der Gemeindevertretung sind schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 15. Juli 2017, alle für die kurz- bis mittelfristige Investitions- und Finanzplanung entscheidungsrelevanten Daten vorzulegen.

 

Dazu gehören u.a.:

  • Die aktuellen Belegungszahlen aller gemeindlichen Kinder-Betreuungseinrichtungen in Hohenstein (nach Einrichtung, Gruppe und Altersstufe aufgeschlüsselt), jeweils mit Gegenüberstellung der aktuellen maximalen Kapazität
  • Veränderung der Kapazitäten durch die gegenwärtig geplanten temporären Aufstockungen
  • Anzahl der aktuell angestellten Mitarbeiter im Bereich der Kindertagesstätten (nach Einrichtung aufgeschlüsselt)
  • Aktueller Bedarf an Mitarbeitern, um die maximale Kapazität der Einrichtungen nutzen zu können
  • Zukünftiger Bedarf an Mitarbeitern, um die maximale Kapazität nach den gegenwärtig geplanten Aufstockungen nutzen zu können
  • Gesamtzahl der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr (nach Altersstufe und Wohngemeinde aufgeschlüsselt)
  • Prognose des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für die nächsten fünf Jahre für den Fall, dass keine Neubaugebiete ausgewiesen werden
  • Prognose des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für die nächsten fünf Jahre für den Fall, dass die derzeit geplanten Neubaugebiete ausgewiesen werden.

 

Weiterhin werden den Gemeindevertretern die durchgeführten Prüfungen zur Aufstockung aller Kindertagesstätten schriftlich vorgelegt. Hierzu sind auch alle bisherigen und zukünftigen finanziellen Auswirkungen der vom Gemeindevorstand in diesem Bereich gefällten Entscheidungen darzustellen.

 

Den Gemeindevertretern ist eine detaillierte Darstellung der bisherigen Tätigkeiten in den zunächst provisorisch herzurichtenden Kinder-Betreuungseinrichtungen vorzulegen. Hierzu gehörten die finanziellen Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die mittelfristige Investitions- und Finanzplanung sowie die zukünftige Nutzung der dann provisorisch hergerichteten Einrichtungen.

 

Für einen geplanten Neubau sind den Gemeindevertretern ein Bau- und Nutzungskonzept, die Auswirkungen auf den nächsten Haushalt sowie die mittelfristige Investitions- und Finanzplanung samt Stellenplan und Finanzierung des Neubaus detailliert darzulegen. Der mögliche Neubau ist in seinen Kosten und der Zahl der neu entstehenden Betreuungsplätze einer Aufstockung der bestehenden und einer Wiedereröffnung geschlossener noch im Eigentum der Gemeinde befindlicher Einrichtungen gegenüberzustellen.