Die Gemeinde Hohenstein beschließt die geänderten Grundsätze und Richtlinien der Baulandentwicklung in der Gemeinde Hohenstein in der vorliegenden Fassung. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, je einen Mustervertrag für die Fälle des § 6 Punkt 1 und 2 dieser Richtlinie zu erstellen und der Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Verkauf gemeindlicher Baugrundstücke ist nur entsprechend eines dieser von der Gemeindevertretung genehmigter Musterverträge zulässig. Eine Änderung eines Mustervertrages bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.