Zugesagt ist diese Baumaßnahme noch im Jahr 2014.

Der OB weist darauf hin, dass noch in diesem Jahr eine genaue Festlegung der Grabstellen erfolgen muss, da im nächsten Jahr die ersten Urnengräber eingefasst werden. Bis dahin müssen die erforderlichen Erdarbeiten abgeschlossen sein.

Es wird angemerkt, dass bei der Ausmessung und dem Legen der Gräber auf die Flucht und die Begradigung geachtet wird. Entscheidend ist die Höhe des ersten Grabes, die jetzt noch beeinflusst werden kann.

Bei Beginn der Baumaßnahme wird der OB informiert, damit er ggf. vor Ort mit den Bauhofmitarbeitern sprechen kann. Der OB bittet daher um eine zeitnahe Antwort, ab wann und welche Maßnahmen erfolgen.