Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein gemäß Vorlage GVER/032/2017 zu TOP 6  zu beschließen.

Änderung im Mustervertrag §3: „Die Kosten des Sachverständigen werden vom Käufer getragen.“

Der bisherige Bewerbungsbogen wird die Basis der weiteren Diskussion. Ergänzt werden sollen ehrenamtliche Tätigkeiten (Ort, Zeitraum, Funktion), Geburtsdatum der Kinder, bei selbständigen soll die Tätigkeit angegeben werden.

 

Weitere Befassungen der Gremien:

 

  1. Grundstückskommission (finaler Entwurf)
  2. WA + HFA zur formalen Freigabe.