Sitzung: 05.03.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: GVER/003/2018
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein beschließt die Abwägungsempfehlung über den Bebauungsplanentwurf für den Bereich RuheForst Hohenstein / Untertaunus in der
Gemarkung Breithardt, mit den nachfolgenden Punkten:
1. Die
als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 28) zu den während der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB i.V.m. § 4 a BauGB und der
öffentlichen Auslegung (keine
Stellungnahme erfolgt) gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“, mit Umweltprüfung und Umweltbericht,
vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017) werden wie vorgelegt beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem
Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem
Grünordnungsplan wird mit den im Rahmen der Abwägung (Pos. 1) genannten Änderungen gemäß § 4 (1) BauGB
beschlossen.
3. Der Umweltbericht ist entsprechend der
neuesten Gesetzesänderungen zu überarbeiten.
4. Das
Abstimmungsergebnis mit der UNB ist in Form eines Gutachtens von dem Planungsbüro
CDM Smith zu erstellen. Die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und in die Planung / Begründung
einzuarbeiten.
5. Das
Bodenmechanische Gutachten des Labors Gumm vom 15.01.2018 ist Bestandteil der
Planunterlagen.
6.
Der
Gemeindevorstand wird angewiesen, das Verfahren
mit den beschlossenen Unterlagen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) weiter zu
betreiben.
Die Ausgleichsberechnung für den Weg und den Andachtsplatz ist nach zu
bilanzieren. Die Ausgleichspotenziale sind zu prüfen.