Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Abwägungsempfehlung über den Bebauungsplanentwurf für den Bereich RuheForst Hohenstein / Untertaunus in der Gemarkung Breithardt, mit den nachfolgenden Punkten:

 

1.       Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 28) zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a  BauGB und der öffentlichen Auslegung (keine Stellungnahme erfolgt) gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus, mit Umweltprüfung und Umweltbericht, vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017) werden wie vorgelegt beschlossen.

 

2.       Der Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan wird mit den im Rahmen der Abwägung (Pos. 1) genannten Änderungen gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.

3.       Der Umweltbericht ist entsprechend der neuesten Gesetzesänderungen zu überarbeiten.

4.    Das Abstimmungsergebnis mit der UNB ist in Form eines Gutachtens von dem Planungsbüro CDM Smith zu erstellen. Die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und in die Planung / Begründung einzuarbeiten.

5.    Das Bodenmechanische Gutachten des Labors Gumm vom 15.01.2018 ist Bestandteil der Planunterlagen.

6.       Der Gemeindevorstand wird angewiesen, das Verfahren mit den beschlossenen Unterlagen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) weiter zu betreiben.

Die Ausgleichsberechnung für den Weg und den Andachtsplatz ist nach zu bilanzieren. Die Ausgleichspotenziale sind zu prüfen.