Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein gemäß Antrag AN/002/2018 der SPD-Fraktion zu TOP 10 mit folgender Änderung zu beschließen:

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Prüfung nach § 1 Abs. 4 der Grundsätze und Richtlinien zur Baulandentwicklung in der Gemeinde Hohenstein unverzüglich durchzuführen und der Gemeindevertretung bis September 2018 vorzulegen.