Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

1)     Die Beschlussempfehlungen zu den während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen.

 

2)     Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse wird der Bebauungsplan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.

 

3)     Die im Bebauungsplan gemäß § 81 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

4)     Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

 

5)     Gem. § 10 Abs. 4 BauGB ist für den B-Plan “RuheForst Hohenstein Untertaunus“ eine Zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planunterlagen zu jedermanns Einsicht beizufügen.

 

6)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.