Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Durchführung inkl. der Begründung, der Umweltbetrachtung, den zeichnenrischen und textl. Festsetzungen, im „Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB“, einzuleiten.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung den Erwerb / Abschluss eines Erbpachtvertrages der Außenbereichsparzelle Flur 7, Flurstück 251 “Obere Grund“ bzw. ggf. den Abschluss eines Erbbaupachtvertrags mit dem Eigentümer.