Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt den § 3 Abs. 2 der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein vom 06.06.2018 ersatzlos zu streichen.