Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 0

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„…sofern nicht durch dessen Mitglieder oder durch ein Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses oder den/die jeweilige Ortsvorsteher/in….“