Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:

 

1.    Die Empfehlung der Abwägung, (Anlage Seite 1- 2).

 

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich “Balthsenauer Graben“, in der Gemarkung Breithardt bestehend aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen.

 

Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

3.    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Balthsenauer Graben“, ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.