Sitzung: 21.07.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/017/2014
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:
1.
Die Empfehlung
der Abwägung, (Anlage Seite 1- 2).
Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen
erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes für
den Bereich “Balthsenauer Graben“, in der Gemarkung Breithardt bestehend
aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird mit den unter
Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3
(2) BauGB, als Satzung beschlossen.
Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Balthsenauer Graben“, ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht
bereitzuhalten.