Sitzung: 10.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: GVER/031/2018
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt das Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB mit den anhängigen Unterlagen: Begründung, Umweltbericht, Bebauungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Feststetzungen sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zu betreiben.
Ja 29 Nein 0 Enthaltung 0
Die Wegeparzelle ist gegenüber
den Kaufinteressenten zum Baulandpreis zzgl. Notar-, Gerichts- und
Teilungskosten zu veräußern.