Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12, Enthaltungen: 3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt das Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB mit den anhängigen Unterlagen: Begründung, Umweltbericht, Bebauungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Feststetzungen sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zu betreiben.

 

Ja 29   Nein 0   Enthaltung 0

 

 

Die Wegeparzelle ist gegenüber den Kaufinteressenten zum Baulandpreis zzgl. Notar-, Gerichts- und Teilungskosten zu veräußern.