Sitzung: 10.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/033/2018
Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt:
1.)
Gründung und
Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR):
Die Gemeinde Hohenstein organisiert sich zur Bündelung der
kommunalen Holzvermarktung mit weiteren beitrittswilligen Kommunen des
Rheingau-Taunus Kreises in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) mit dem Ziel, eine Holzmenge von ca. 150.000 Festmetern (fm) zu bündeln und
mit dieser Menge und eigener Organisation als relevanter Marktpartner auftreten
zu können.
Die Gemeinde Hohenstein beteiligt sich an der AöR auf Basis der
Anzahl der beitrittswilligen Kommunen der Region Rheingau-Taunus auf Grundlage
des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs der AöR „Forst- und Holzkontor
Rheingau Taunus“.
Nach erfolgter
Beschlussfassung in allen Parlamenten und dem damit bekannten Feststehen welche
Kommunen sich beteiligen, wird die Gründung der AöR durch Satzungsbeschluss
endgültig vorbereitend festgestellt.
2.) Fördermöglichkeiten sind zu eruieren und stringent auszuschöpfen.
3.) Der Satzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.