Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt:

 

1.)    Gründung und Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR):

         Die Gemeinde Hohenstein organisiert sich zur Bündelung der kommunalen Holzvermarktung mit weiteren beitrittswilligen Kommunen des Rheingau-Taunus Kreises in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Ziel, eine Holzmenge von ca. 150.000 Festmetern (fm) zu bündeln und mit dieser Menge und eigener Organisation als relevanter Marktpartner auftreten zu können.

       Die Gemeinde Hohenstein beteiligt sich an der AöR auf Basis der Anzahl der beitrittswilligen Kommunen der Region Rheingau-Taunus auf Grundlage des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs der AöR „Forst- und Holzkontor Rheingau Taunus“.

         Nach erfolgter Beschlussfassung in allen Parlamenten und dem damit bekannten Feststehen welche Kommunen sich beteiligen, wird die Gründung der AöR durch Satzungsbeschluss endgültig vorbereitend festgestellt.

 

2.)      Fördermöglichkeiten sind zu eruieren und stringent auszuschöpfen.

 

3.)      Der Satzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.