Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.   Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (in der Zeit vom 15.10.18 bis 15.11.18) in der vorgelegten Form beschlossen.

 

     - Abwägung Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit-           Anlagen siehe Nr. Blatt 1 – 10

 

2.   Die Beschlussempfehlung der eingegangenen Anregungen, die als Anlagen beigefügt sind, wurde in der vorgelegten Form eingearbeitet.

 

     Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

3.   Die Ergänzungssatzung für den Bereich „Kindergarten Holzhausen“, im Ortsteil Holzhausen, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 beschlossenen Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.   Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

5.   Die Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten im Ortsteil Holzhausen ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.    Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.