Sitzung: 08.04.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/010/2019
1.
Die als Anlage
beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 (2) BauGB (in der Zeit vom 15.10.18 bis 15.11.18) in der vorgelegten Form
beschlossen.
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Abwägung Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit- Anlagen siehe Nr. Blatt 1 – 10
2. Die
Beschlussempfehlung der eingegangenen Anregungen, die als Anlagen beigefügt
sind, wurde in der vorgelegten Form eingearbeitet.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
3. Die
Ergänzungssatzung für den Bereich „Kindergarten Holzhausen“, im Ortsteil
Holzhausen, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit
Begründung, wird unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 beschlossenen
Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die
enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als
kommunale Satzung beschlossen.
5. Die
Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten im Ortsteil Holzhausen ist gem.
§ 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Gemeindevorstand wird angewiesen die
entsprechenden Schritte zu veranlassen.