Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1

1.   Die Gemeinde Hohenstein beruft eine(n) ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte(n)

2.   Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes für eine Wahlzeit von 3 bis 5 Jahren gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 01. Januar. Die Neuwahl hat spätestens 3 Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu erfolgen.

3.   Zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein gewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

4.   Es ist darauf zu achten, dass der Behindertenbeauftragte oder die Behindertenbeauftrage nicht an einem Verband z.B VdK u.a. beruflich gekoppelt ist. Eine Kooperation mit allen Verbänden und Institutionen in Hohenstein ist gewünscht. Einschlägige Erfahrungen mit den Themen Schwerbehinderter Menschen sind erforderlich.

5.  Aufgabe es ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten soll sein, die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung gegenüber den gemeindlichen Gremien (und ggfs. Auch in der Öffentlichkeit nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention und des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu vertreten und sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen, um ihnen ein Zusammenleben ohne Barrieren und eine vollständige soziale Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.