Die AG Windkraft, vertreten durch Petra Claus und Rüdiger Hoffmann berichtet über den aktuellen Sachstand und gibt eine schriftliche Zusammenfassung zum Protokoll.

 

Der OB nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Die Sitzung wird kurz unterbrochen, Dauer 30 Minuten, um Fragen aus der Bürgerschaft an die beiden Vertreter der AG Windkraft zu richten.

 

Liebe Mitglieder der Interessengemeinschaft Windkraft Hohenstein,

 

die Akteneinsicht ist abgeschlossen und die Unterlagen wurden - soweit es mir und Rüdiger Hoffmann fachlich überhaupt möglich war - geprüft. Die Unterlagen der Akteneinsicht (siehe zip Datei) und die Ergebnisse füge ich als Anhang zur Kenntnisnahme bei.

 

Die Interessengemeinschaft Windkraft wurde gebeten, anlässlich der nächsten Ortsbeiratssitzung am nächsten Montag, dem 29.04.2019 um 19.30 Uhr in der Schützenhalle über den derzeitigen Sachstand zu berichten. Rüdiger Hoffmann und ich werden daher die Ergebnisse dem Ortsbeirat vortragen.

 

Darüber hinaus wollen wir noch einmal zu einem gemeinsamen Treffen einladen. Den Termin geben wir noch rechtzeitig vorher bekannt.

 

Darüber hinaus haben Rüdiger Hoffmann und wir (Familie Claus) beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (Wiederaufgreifen des Verfahrens) gestellt. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

 

Dieser Antrag war möglich geworden, weil in der Zwischenzeit die LAI (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz - Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz) überarbeitete Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen veröffentlicht hat. Hier geht es im wesentlichen darum, dass neue Regelungen für die Ausbreitungsberechnung bei Schallimmissionen, das sogenannte Interimsverfahren, zugrunde gelegt werden sollen. U. a. werden bei dieser Berechnung keine Bodendämpfungswerte berücksichtigt. Hierzu gab es auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017), welches dazu geführt hat, dass etliche Anträge nach § 51 VwVfG beim RP gestellt wurden.

 

Das Land Hessen hat die Hinweise der LAI im Herbst 2017 übernommen.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns (Familie Claus) aufgrund unseres Antrages vom 13.02.2018 letztmalig mit Schreiben vom 15.08.2018 mitgeteilt, dass hessenweit sämtliche Windenergieanlagen einer Bestandsüberprüfung unterzogen werden. Das betrifft auch die Windkraftanlagen Standort Hohenstein-Galgenkopf bei Burg-Hohenstein.

 

Es bleibt abzuwarten, wie über den Antrag endgültig entschieden wird.

 

(siehe Anlage)