1.    Die Gemeindevertretung nimmt die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung folgt den Empfehlungen zum Umgang mit den Stellungnahmen und beschließt, die Anregungen und Bedenken wie in Anlage 4 und 5 dargestellt, zu behandeln.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB den jeweiligen Einwendern mitzuteilen.

3.    Die Gemeindevertretung stimmt den Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Johanneswiese“ – 1. Änderung nach Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu.

4.    Die Gemeindevertretung billigt die Begründung (Anlage 3) in der vorliegenden Fassung.

5.    Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB den Bebauungsplan „Johanneswiese“ – 1. Änderung, wie er der Gemeindevertretung in der heutigen Sitzung vorgelegen hat, als Satzung.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

7.    Die Gemeindevertretung beschließt zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere im Hinblick auf die Einwände von Hessen Mobil (siehe Pos. 20 der Abwägungsempfehlung), den vorherigen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwecks Regelung der Kostenübernahme, der im B- Plan dargestellten Zufahrtstraße.