Am 29.10.19 wurden u. a. den Ortsvorstehern und Stellvertretern die neuen Regelungen vorgestellt. Ab sofort werden nicht mehr einzelne Ortsteile gefördert, sondern die Gesamtgemeinde steht im Fokus. Alle Ortsteile können teilnehmen, müssen aber nicht mitmachen. Kommunale Maßnahmen werden mit 75 % gefördert; private mit 35 % (maximal mit 50 T€, bei denkmalgeschützten Bauten bis maximal 150 T€). Betroffen ist nur der alte Ortskern bis Baujahr ca. 1960. Antragsschluss ist der 2. März 2020, der nicht mehr erreicht werden kann. Im Auge hat man den Antragsschluss ein Jahr später.

Mit weiteren Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit soll das Thema in die Gremien und die Bevölkerung getragen werden. Eine Entscheidung, ob und mit welchen möglichen kommunalen und privaten Maßnahmen eine Teilnahme sinnvoll erscheint, soll danach fallen.