Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein in der geänderten Form zu.

 

Der erste Absatz des § 14 (1) wird wie folgt geändert:

aus:

Es wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem GBI, seinen Stellvertretern, den Wehrführern und deren Stellvertretern sowie des Jugendfeuerwehrwartes der Gemeinde sowie aus dem Kinderfeuerwehrwart besteht und die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes und der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein zu koordinieren.

 

wird:

Es wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem GBI, seinen Stellvertretern, den Wehrführern und deren Stellvertretern sowie dem Jugendfeuerwehrwart und dem Kinderfeuerwehrwart der Gemeinde besteht und die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes und der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein zu koordinieren.