Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stellt fest, dass die wirtschaftlichen Betätigungen der Gemeinde Hohenstein die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO erfüllen und dass keine Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.