Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeinde Hohenstein tritt dem neuen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Rheingau-Taunus „Gefahrgut“ mit Wirkung zum 1. Januar 2021 bei.

1.    Dem Abschluss der Vereinbarung über die Zusammenfassung der benachbarten Städte/Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Nr. 6 der Zuweisungsverordnung vom 23.10.2012 in der derzeit gültigen Fassung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2.    Die zur Deckung des Kostenanteils der Gemeinde Hohenstein erforderlichen Mittel in Höhe von 6.649,00 Euro werden im Haushalt bereitgestellt.

3.    Fördermöglichkeiten im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sind zu eruieren und von der federführenden Stadt Lorch am Rhein zu beantragen.