Sitzung: 26.10.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/023/2020
Die Gemeinde Hohenstein tritt dem neuen
gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Rheingau-Taunus „Gefahrgut“ mit
Wirkung zum 1. Januar 2021 bei.
1. Dem Abschluss der Vereinbarung über die
Zusammenfassung der benachbarten Städte/Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis zu
einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Erfüllung
der Aufgaben nach § 1 Nr. 6 der Zuweisungsverordnung vom 23.10.2012 in der
derzeit gültigen Fassung gemäß Anlage
1 wird zugestimmt.
2. Die zur Deckung des Kostenanteils der
Gemeinde Hohenstein erforderlichen Mittel in Höhe von 6.649,00 Euro werden im Haushalt bereitgestellt.
3. Fördermöglichkeiten im Rahmen der
Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sind zu eruieren und von der
federführenden Stadt Lorch am Rhein zu beantragen.