Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

- Baugebiet Steckenroth

Herr Stettler merkt an, dass die Kommunikation der Bauverwaltung gegenüber den Grundstückserwerbern schlecht ist, weil nicht vorhanden. Seit der Kaufpreiszahlung gab es keine offizielle Mitteilung an alle Bauherren über den Erschließungsbeginn und mündlich erteilte Auskünfte waren widersprüchlich. So wurde mitgeteilt, dass mit der Erschließung in der KW 43, dann in der KW 44 begonnen werde. Bis heute hat sich nichts getan. Nachdem mehrere Bauherren die Baugenehmigung bei der Bauaufsicht beantragt hatten, kam mit Schreiben vom 12. Oktober dann das erste Schreiben aus der Verwaltung. In diesem Schreiben kündigte Herr Weis an, dass mit der Erschließung „noch in diesem Monat“ (sprich Oktober) begonnen wird. Ebenso teilte Herr Weis mit, dass mit der Fertigstellung der Erschließung voraussichtlich im März 2021 zu rechnen ist und ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Erschließungsarbeiten ein Bauantrag bei der Unteren Bauaufsicht gestellt werden kann. Damit würde für viele Bauherren die Förderung durch das Baukindergeld entfallen, da zur Beantragung eine Baugenehmigung vorgelegt werden muss und die Förderung mit dem 31.03.2021 ausläuft. Dies hat zu verständlichem Unmut geführt. Herr Störmer bestätigte in der Sitzung vom 30.10. die Richtigkeit dieses Vorgehen

 

- Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Anschaffung einer Ausschreibungssoftware zu prüfen.