Sitzung: 30.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
- Baugebiet Steckenroth
Herr Stettler merkt an, dass die Kommunikation der
Bauverwaltung gegenüber den Grundstückserwerbern schlecht ist, weil nicht
vorhanden. Seit der Kaufpreiszahlung gab es keine offizielle Mitteilung an alle
Bauherren über den Erschließungsbeginn und mündlich erteilte Auskünfte waren
widersprüchlich. So wurde mitgeteilt, dass mit der Erschließung in der KW 43,
dann in der KW 44 begonnen werde. Bis heute hat sich nichts getan. Nachdem
mehrere Bauherren die Baugenehmigung bei der Bauaufsicht beantragt hatten, kam
mit Schreiben vom 12. Oktober dann das erste Schreiben aus der Verwaltung. In
diesem Schreiben kündigte Herr Weis an, dass mit der Erschließung „noch in
diesem Monat“ (sprich Oktober) begonnen wird. Ebenso teilte Herr Weis mit, dass
mit der Fertigstellung der Erschließung voraussichtlich im März 2021 zu rechnen
ist und ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Erschließungsarbeiten ein
Bauantrag bei der Unteren Bauaufsicht gestellt werden kann. Damit würde für
viele Bauherren die Förderung durch das Baukindergeld entfallen, da zur
Beantragung eine Baugenehmigung vorgelegt werden muss und die Förderung mit dem
31.03.2021 ausläuft. Dies hat zu verständlichem Unmut geführt. Herr Störmer
bestätigte in der Sitzung vom 30.10. die Richtigkeit dieses Vorgehen
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Anschaffung einer Ausschreibungssoftware zu prüfen.