Sitzung: 01.03.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/003/2021
- Eine taggenaue Abrechnung der in
Anspruch genommenen Betreuungsangebote für die Monate Januar und Februar
wird zum Ende Februar erfolgen.
- Das Essensgeld für die Monate Januar
und Februar wird analog Punkt 1 gehandhabt.