Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

  1. Eine taggenaue Abrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungsangebote für die Monate Januar und Februar wird zum Ende Februar erfolgen.

 

  1. Das Essensgeld für die Monate Januar und Februar wird analog Punkt 1 gehandhabt.