Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

In den Gemeindeteilen die bereits der Flurneuordnung unterzogen wurden ist gegenüber der Flurneuordnungsbehörde darauf hinzuwirken, dass eingetretene Verluste bei den Anpflanzungen noch in dieser Pflanzperiode ausgeglichen werden. Die Behörde muss auch für ein entsprechendes „Gießmanagement“ Sorge tragen, um den Bestand langfristig zu sichern.