Sitzung: 29.03.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
a) Es wird zum Sommer 2021 eine neue
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2022 – 2023 vorgelegt.
b) Es wird ein Nachtragshaushalt 2021 zum
Herbst 2021 vorbereitet, in dem insbesondere im investiven Bereich Anpassungen
entsprechend der für 2021 realistischen Ansätze vorgenommen werden.
Überdeckungen / Unterdeckungen werden dargestellt.
c) Es wird zum Herbst 2021 eine Übersicht
der wesentlichen Maßnahmen der kommenden fünf Jahre für die Gebührenhaushalte
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgelegt, die
gebührenentwicklungsrelevant sein werden. Dabei wird auch auf einen
potentiellen Investitionsbedarf / -stau eingegangen.
Zum
30.06.2021 soll ein Sachstandsbericht Kläranlagenplanung vorgelegt werden.
d) Es wird zum Herbst 2021 eine
Prognoseberechnung für die kommenden fünf Jahre erstellt, aus der eine
wahrscheinliche Entwicklung der Gebührenhaushalte Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung ersichtlich ist.
e) Die Gemeindevertretung wird alsdann im
Herbst 2021 die vorgelegten Planzahlen in einem vom Gemeindevorstand
vorzulegenden Eckwertebeschluss zur Kenntnis nehmen.
f)
Die
Gemeindevertretung wird durch die Bereitstellung von ausreichenden personellen
Kapazitäten die Gemeindeverwaltung in die Lage versetzen, die vorstehenden
Vorbereitungen und die nachfolgende Umsetzung eben dieser Eckwertbeschlüsse
umzusetzen.