Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

a)  Es wird zum Sommer 2021 eine neue Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2022 – 2023 vorgelegt.

b)  Es wird ein Nachtragshaushalt 2021 zum Herbst 2021 vorbereitet, in dem insbesondere im investiven Bereich Anpassungen entsprechend der für 2021 realistischen Ansätze vorgenommen werden. Überdeckungen / Unterdeckungen werden dargestellt.

c)  Es wird zum Herbst 2021 eine Übersicht der wesentlichen Maßnahmen der kommenden fünf Jahre für die Gebührenhaushalte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgelegt, die gebührenentwicklungsrelevant sein werden. Dabei wird auch auf einen potentiellen Investitionsbedarf / -stau eingegangen.

Zum 30.06.2021 soll ein Sachstandsbericht Kläranlagenplanung vorgelegt werden.

d)  Es wird zum Herbst 2021 eine Prognoseberechnung für die kommenden fünf Jahre erstellt, aus der eine wahrscheinliche Entwicklung der Gebührenhaushalte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ersichtlich ist.

e)  Die Gemeindevertretung wird alsdann im Herbst 2021 die vorgelegten Planzahlen in einem vom Gemeindevorstand vorzulegenden Eckwertebeschluss zur Kenntnis nehmen.

f)   Die Gemeindevertretung wird durch die Bereitstellung von ausreichenden personellen Kapazitäten die Gemeindeverwaltung in die Lage versetzen, die vorstehenden Vorbereitungen und die nachfolgende Umsetzung eben dieser Eckwertbeschlüsse umzusetzen.