Sitzung: 26.04.2021 Gemeindevertretung
Als Wahlleiter für die Wahl des Gemeindevorstandes wird der Vorsitzende
der Gemeindevertretung gemäß § 55 Abs. 4 HGO tätig. Zu seiner Unterstützung
wurden von den Fraktionen die Gemeindevertreter/innen Frau Becker, Herr Köhler
und Herr Sebastian Willsch benannt.
Die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen reichten zur Wahl
des Gemeindevorstandes folgende Wahlvorschläge ein:
Gemeinsamer
Wahlvorschlag der CDU, FWG:
1.
Jörg
Michael Barber
2.
Sandra
Neuhaus
3.
Jürgen
Stengl
4.
Axel
Kortschik
5.
Annette
Willsch
6.
Norman
Geiter
7.
Silvia
Ohlemacher
8.
Volker
Emich
9.
Christian
Stettler
10.
Sebastian
Willsch
11.
Sebastian
Reischmann
12.
Klaus
Beisiegel
13.
Torsten
Gutperl
14.
Patrick
Gottlieb
15.
Werner
Gebauer
16.
Stefan
Rosar
17.
Ariane
Gotscher
18.
Marco
Egenolf
19.
Karsten
Müller
20.
Benjamin
Crisolli
Gemeinsamer
Wahlvorschlag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
1.
Helga
Becker
2.
Regina
Machts
3.
Halvor
Boller
4.
Marco
Neumann
5.
Ralf
Diels
6.
Ralf
Wagner
Bei den geheim durchgeführten Wahlen wurden 25 Stimmzettel abgegeben.
Davon waren 25 gültig und 0 ungültig.
Die Wahlvorschläge erhielten folgende Stimmen:
Gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU- und der FWG-Fraktion: 13
Gemeinsamer Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und dem Bündnis90/Die Grünen:
12
Danach entfallen auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU- und
FWG-Fraktion 4 Beigeordnete und auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der
SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen 2 Beigeordnete.
Somit sind gewählt:
1.
Jörg Michael Barber
2.
Sandra Neuhaus
3.
Jürgen Stengl
4.
Axel Kortschik
5.
Helga Becker
6.
Regina Machts
Da die Stelle des Ersten Beigeordneten ehrenamtlich verwaltet wird, ist
Erster Beigeordneter der erste Bewerber des Wahlvorschlags, der die meisten
Stimmen erhielt.
Die meisten Stimmen erhielt der gemeinsame Wahlvorschlag der CDU- und
FWG-Fraktion. Der erste Bewerber dieses Wahlvorschlags ist Herr Jörg-Michael
Barber. Damit ist Jörg Michael Barber
zum Ersten Beigeordneten gewählt.
Auf Befragen nehmen die gewählten Vorstandsmitglieder ihre Ämter an.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt die ehrenamtlichen
Beigeordneten in ihr Amt ein und verpflichtet sie auf gewissenhafte Erfüllung
ihrer Aufgaben.
Die Urkunden über die Berufung der ehrenamtlichen Beigeordneten in ihr
Amt werden von Bürgermeister Daniel Bauer ausgehändigt.
Sodann legen sie den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes
vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ab.