Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

§ 8, Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenstein lautet künftig:

(1) Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen, sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete können an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der Gemeindevertretung an.