Sitzung: 26.04.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: AN/005/2021
§ 8, Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde
Hohenstein lautet künftig:
(1) Der Ältestenrat besteht aus der oder dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der oder den Vorsitzenden der
Fraktionen, sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und
der Erste Beigeordnete können an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen.
Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der
Gemeindevertretung an.