Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

  1. Eine Zufahrt zum Waldrand ist nach Neuaufstellung eines „Durchfahrt Verboten-Schildes“ nicht mehr möglich (siehe Anlage). Besonders bedauerlich ist, dass dies ohne Information oder Rücksprache mit dem Ortsbeirat geschah.

 

  1. Der Waldrand kann hierdurch als Ausgangspunkt nicht mehr direkt angefahren werden. Dies sorgt für erheblichen Unmut bei den Bürgern.

 

  1. Das der Stand des Schildes rechtlich „machbar“ ist, ist dem Ortsbeirat bewusst, da aber seitens Ortsbauernschaft, Jagdgenossenschaft, Jagdpächter und Jagdaufseher nichts dagegen spricht das Schild an den Waldrand zu versetzen wird die Gemeindeverwaltung gebeten eine Versetzung des Schildes an den Waldrand zu veranlassen.