§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
Die Zahl der Beigeordneten beträgt fünf
§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
Die Zahl der Beigeordneten beträgt fünf