Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Gemäß § 50 Abs. 2 HGO wird ein Akteneinsichtsausschuss zum Verwaltungshandeln in der Angelegenheit „Haushaltsaufstellung der Haushalte seit 2015“ eingerichtet. Als Akteneinsichtsausschuss wird der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.