·         Herr Bauer berichtet, dass sich die Einrichtung einer Spielstraße und die bestehende Zone-30 gegenseitig ausschließen.

·         Die Zone-30 müsste per Beschilderung unterbrochen werden.

·         Die Umwandlung in eine Spielstraße hätte zur Folge, dass in dem Bereich ein absolutes Parkverbot außerhalb gekennzeichneter Flächen gelten würde die Mindestfahrbahnbreite zu Einrichtung von gekennzeichneten Parkflächen beträgt 5m!

·         Der Ortsvorsteher wird diesen Sachverhalt mit den Initiatoren der Unterschriftenaktion besprechen.

·         Im Bereich Bohlenstraße bis zur Einmündung Am Roten Berg ist eine Durchfahrt aufgrund der Parksituation teilweise nur schwer möglich. Insbesondere gilt dies für Rettungsfahrzeige und die Mühlabfuhr.

Herr Bauer kann sich hier ein teilweises Parkverbot vorstellen und nimmt sich des Themas an