Beschluss: zurück gezogen

Zur Deckung der leider seit Jahren defizitären Haushaltsaufstellung sind die Gewerbesteuer B und Gewerbesteuer heranzuziehen.

- Die Gewerbesteuer wird auf maximal 380 Punkte erhöht.

- Zur Deckung des restlichen Defizits ist die Grundsteuer B heranzuziehen. Hierbei sind die Mittelzuweisung zur Entlastung der Familien der hessischen Landesregierung - soweit möglich - in Höhe von rund 78.000 Euro in Abzug zu bringen.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer ist ausschließlich für das Haushaltsjahr 2021 zu berücksichtigen. Zur Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2022 sind als Kalkulationsgrundlage die Hebesätze des Jahres 2020 heranzuziehen.