Sitzung: 23.06.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zurück gezogen
Zur
Deckung der leider seit Jahren
defizitären Haushaltsaufstellung sind die Gewerbesteuer B und Gewerbesteuer
heranzuziehen.
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Die Gewerbesteuer wird auf maximal 380 Punkte erhöht.
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Zur Deckung des restlichen Defizits ist die Grundsteuer B heranzuziehen.
Hierbei sind die Mittelzuweisung zur Entlastung der Familien der hessischen
Landesregierung - soweit möglich - in Höhe von rund 78.000 Euro in Abzug zu
bringen.
Die Erhöhung der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer ist ausschließlich für das Haushaltsjahr 2021 zu berücksichtigen. Zur Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2022 sind als Kalkulationsgrundlage die Hebesätze des Jahres 2020 heranzuziehen.