Die Aufforderung zum Freischneiden (nach einer Ortsbegehung durch den OB) hat wenig Resonanz gezeigt. Als weiteres Vorgehen sollten Nachkontrollen und nötige Mahnschreiben durch die Gemeinde erfolgen, verbunden mit der Androhung von in Rechnung zu stellenden Ersatzleistungen.

Ergänzend zu den Feststellungen der letzten Ortsbegehung soll durch Anschreiben der Gemeinde zum Freischneiden Hartgesfeld 8 aufgefordert werden.