Sitzung: 09.09.2021 Ortsbeirat Strinz-Margarethä
Die Ortsvorsteherin erläutert die
ehrenamtliche Haftung für OB Mitglieder:
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Tätigkeiten sind bei der Gemeinde anzumelden
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OB kann zu Tätigkeiten beaufttragen
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Jedes OB Mitglied kann beauftragen – Gruppe
ist dann versichert
Helga Becker vom Gemeindevorstand
führt dazu noch ergänzend aus:
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Alle OB Mitglieder sind versichert bei
Maßnahmen für den Ortsteil und damit auch die von ihnen beauftragte Gruppe für
die Maßnahme.
Dies wurde vom OB als wichtige
Klärung für die beabsichtigte Gründung einer
WhatsApp Gruppe angesehen