Die Ortsvorsteherin erläutert die ehrenamtliche Haftung für OB Mitglieder:

-       Tätigkeiten sind bei der Gemeinde anzumelden

-       OB kann zu Tätigkeiten beaufttragen

-       Jedes OB Mitglied kann beauftragen – Gruppe ist dann versichert

 

Helga Becker vom Gemeindevorstand führt dazu noch ergänzend aus:

-       Alle OB Mitglieder sind versichert bei Maßnahmen für den Ortsteil und damit auch die von ihnen beauftragte Gruppe für die Maßnahme.

 

Dies wurde vom OB als wichtige Klärung für die beabsichtigte Gründung einer

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