Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Gemäß den Ausführungen des Bürgermeisters sind Zebrastreifen nur zulässig, wenn pro Stunde mindestens 50 Personen die Fahrbahn queren und die Straße von mindestens 200 Fahrzeugen pro Stunde befahren wird. Auch auf Kreisstraßen könne dies die Gemeinde Hohenstein nicht selbst entscheiden, da sie weniger als 7.500 Einwohner hat und damit keine eigene Verkehrsbehörde sei (anders wie z.B. Taunusstein, Bad Schwalbach oder Heidenrod).

 

Der Ortsbeirat nimmt dies zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung die Untere Verkehrsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis anzuschreiben und sich für die Einrichtung von Zebrastreifen starkzumachen.