Sitzung: 01.11.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 11, Enthaltungen: 4
1.Die Gemeindevertretung nimmt besorgt zur
Kenntnis, dass die Untere Wasserbehörde mit Erlaubnisbescheiden vom 12.08.2021
für die gemeindlichen Kläranlagen Breithardt, Burg Hohenstein, Holzhausen und
Strinz-Margarethä umfangreiche Sanierungsauflagen gemacht hat, die bis
31.12.2021 umzusetzen sind.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt den
Gemeindevorstand mit der unverzüglichen Umsetzung der vorgenannten
Sanierungsauflagen. Über die ergriffenen Maßnahmen ist die Gemeindevertretung
bis zur vollständigen Umsetzung in der jeweils darauffolgenden Sitzung zu
unterrichten.
3. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen – insbesondere für Nachrüstungen zur
Phosphor-Fällung – an den gemeindlichen Teichkläranlagen durch die Planung und
Errichtung einer zentralen Kläranlage (Beschluss vom 15.02.2018) vermieden
werden sollten. Es wird weiterhin festgestellt, dass die Planung der zentralen
Kläranlage seit dem 15.02.2018 nicht wesentlich voranschreitet, weil der
Gemeindevorstand die diesbezüglichen Arbeitsaufträge der Gemeindevertretung
(Beschlüsse vom 15.02.2018, vom 03.09.2018 und vom 22.06.2020) nicht oder nicht
in der notwendigen Geschwindigkeit umsetzt.
4. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die
erwarteten Investitionskosten zur Umsetzung der vorgenannten Sanierungsauflagen
zu ermitteln und den Gemeindevertretern bis spätesten 30.09.2021
mitzuteilen. Dabei ist eine Einschätzung vorzunehmen, ob zur Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss.
Zudem sind die Auswirkungen auf die Kalkulation der Abwassergebühren zu
ermitteln und den Gemeindevertretern bis spätestens 31.10.2021 mitzuteilen.