Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Vorbehaltlich, dass den Eigentümern der Grundstücke (82, 83, 84, 85/1, 87, 92 und 93) vom Käufer ein dauerhaftes Wegerecht zugestanden wird und dass der Weg durchgängig befahrbar ist, stimmt der OB dem Verkauf der Wegeparzelle 161 zu.