Sitzung: 30.03.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: GVER/007/2022
Vorgeschlagen werden die Flächen Steckenroth 923 (Heidenkopf), Hennethal 388 (Allersberg) und Strinz-Margarethä 389 (Eisenstraße).
Der Gemeindevorstand
wird beauftragt, das seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren
hinsichtlich Ziel, Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu
beschreiben.
Der Gemeindevorstand
wird gebeten, gesondert darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von
Windrädern an welchen konkreten Standorten Wald gerodet werden muss und in
welcher Größenordnung (qm pro Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen,
Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen, Fundamente, nötige Brandschneisen
stattfinden muss.
Der Gemeindevorstand
wird um eine Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für
die Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung,
Bodenverdichtung etc. an den einzelnen Standorten haben kann.
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die
durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in
einer Karte darzustellen.
Der Gemeindevorstand
wird um eine Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste
(bundesweit bis zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder sein
werden.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die
derzeit pro Windkraftanlage in Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in
Relation zur Nennleistung) und die jährlichen Pachteinnahmen und
Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.
Diese Fragen werden im Laufe des geplanten Verfahrens (incl. BImSch) beantwortet.