Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage GVER/007/2022 (Windkraft) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Vorgeschlagen werden die Flächen Steckenroth 923 (Heidenkopf), Hennethal 388 (Allersberg) und Strinz-Margarethä 389 (Eisenstraße).

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel, Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu beschreiben.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, gesondert darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von Windrädern an welchen konkreten Standorten Wald gerodet werden muss und in welcher Größenordnung (qm pro Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen, Fundamente, nötige Brandschneisen stattfinden muss.

Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für die Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung, Bodenverdichtung etc. an den einzelnen Standorten haben kann.

Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte darzustellen.

Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste (bundesweit bis zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder sein werden.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro Windkraftanlage in Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur Nennleistung) und die jährlichen Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.

 

Diese Fragen werden im Laufe des geplanten Verfahrens (incl. BImSch) beantwortet.