Sitzung: 04.04.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: GVER/007/2022
Änderungsantrag Herr Dr. Spath:
Die Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0
Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt das Interessenbekundungsverfahren für die Fläche Steckenroth 923 (Heidenkopf), Hennethal 388 (Allersberg) und Strinz-Margarethä 389 (Eisenstraße) durchzuführen. Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung beauftragt. Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse umgehend in Kenntnis gesetzt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das
seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel,
Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu beschreiben.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, gesondert
darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von Windrädern an welchen konkreten
Standorten Wald gerodet werden muss und in welcher Größenordnung (qm pro
Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen,
Fundamente, nötige Brandschneisen stattfinden muss.
Der Gemeindevorstand wird um eine
Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für die
Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung, Bodenverdichtung
etc. an den einzelnen Standorten haben kann.
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen
Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte
darzustellen.
Der Gemeindevorstand wird um eine
Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste (bundesweit bis
zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder sein werden.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro Windkraftanlage in
Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur Nennleistung) und die
jährlichen Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.
Diese Fragen werden im Laufe des geplanten Verfahrens (incl. BImSch) beantwortet.
Die Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen.