Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Änderung des Beschussvorschlags:

1. Der Vortrag des Gemeindevorstands zur Situation der Vorrangflächen wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel, Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu beschreiben.

3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, darzustellen, in welchen Vorrangflächen Grundstücke im Eigentum der Gemeinde stehen, auf denen eine wirtschaftliche Windkraftnutzung überhaupt möglich ist.

4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, ob und welche Grundstücke, die in Vorrangflächen liegen, von der Gemeinde zu erworben werden können und dazu Gespräche mit den Eigentümern zu führen.

5. Der Gemeindevorstand wird gebeten, gesondert darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von Windrädern an welchen konkreten Standorten Wald gerodet werden muss und in welcher Größenordnung (qm pro Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen, Fundamente, nötige Brandschneisen stattfinden muss.

6. Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für die Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung, Bodenverdichtung etc. an den einzelnen Standorten haben kann.

7. Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte darzustellen.

8. Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste (bundesweit bis zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder realistischerweise sein werden.

9. Der Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro bestehender Windkraftanlage in Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur Nennleistung) und die jährlichen Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.