Sitzung: 28.03.2022 Wirtschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Die CDU-Fraktion beantragt folgende Änderung
des Beschussvorschlags:
1. Der Vortrag des Gemeindevorstands zur
Situation der Vorrangflächen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das
seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel,
Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu beschreiben.
3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
darzustellen, in welchen Vorrangflächen Grundstücke im Eigentum der Gemeinde
stehen, auf denen eine wirtschaftliche Windkraftnutzung überhaupt möglich ist.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu
prüfen, ob und welche Grundstücke, die in Vorrangflächen liegen, von der
Gemeinde zu erworben werden können und dazu Gespräche mit den Eigentümern zu
führen.
5. Der Gemeindevorstand wird gebeten,
gesondert darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von Windrädern an welchen
konkreten Standorten Wald gerodet werden muss und in welcher Größenordnung (qm
pro Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen,
Fundamente, nötige Brandschneisen stattfinden muss.
6. Der Gemeindevorstand wird um eine
Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für die
Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung, Bodenverdichtung
etc. an den einzelnen Standorten haben kann.
7. Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen
Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte
darzustellen.
8. Der Gemeindevorstand wird um eine
Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste (bundesweit bis
zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder realistischerweise
sein werden.
9. Der Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro bestehender
Windkraftanlage in Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur
Nennleistung) und die jährlichen Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen
darzustellen.