Sitzung: 09.06.2022 Ortsbeirat Holzhausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0
Für die Verlegung des Grillplatzes wurde der verlangte maßstäbliche Lageplan von Sebastian Willsch erstellt und an die untere Naturschutzbehörde geschickt. Als Antwort wurde auf folgende, zu erfüllende Themen verwiesen, Auszug:
Es soll ein
Planungsbüro beauftragt werden, das die erforderlichen naturschutzfachlichen
Antragsunterlagen erstellt, einschl. techn. Zeichnungen der Bauwerke.
Die Initiatoren klären für die Antragsunterlagen, welche Flächen in welcher
Form befestigt werden sollen.
Die
Herstellung von 3 angestrebten Pkw-Besucherstellplätzen lässt sich
voraussichtlich auf Gemeindeeigentum außerhalb der Schutzzone, am Zufahrtsweg
rechts vor der geplanten Grillhütte realisieren.
Die Aufgabe
und Rekultivierung des bisherigen Grillplatzes, kann, ungeachtet seines
Genehmigungsstatus, als Kompensation in die Eingriffs-/Ausgleichsplan zu neuen
Standort eingebracht werden. Ob sich evtl. trotzdem ein Kompensationsdefizit
mit Ausgleichsbedarf am neuen Standort ergibt, hängt vom Umfang der neuen
Anlage ab.
Auf die
Notwendigkeit einer Grillplatzordnung wurde hingewiesen. Sie hat auch Funktion
im Hinblick auf den vorbeugen Schutz der Wasserschutzzone II und mögliche
Freizeitlärm-Probleme.
Es ist davon auszugehen, dass zur endgültigen Planung noch einmal das Forstamt
zu beteiligen ist, da formal Wald betroffen ist.
Weiterhin wurde
der Ortsvorsteher angesprochen, dass es komisch sei, dass gerade auf der
geplanten Fläche fast kein Bewuchs sei, und, dass in Taunusstein ein, auch auf
einer Hausmülldeponie gebauter Grillplatz, wegen Ausdünstungen aus dem Boden
wieder geschlossen werden musste.
Da es leider so ist, dass seitens der Gemeinde das Thema seit mehr als 3 Jahren nicht unterstützt (ausgesessen) wird und nicht zuletzt auf Grund der neuen Bedenken sollte das Projekt nicht weitergeführt werden.