Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0

Für die Verlegung des Grillplatzes wurde der verlangte maßstäbliche Lageplan von Sebastian Willsch erstellt und an die untere Naturschutzbehörde geschickt. Als Antwort wurde auf folgende, zu erfüllende Themen verwiesen, Auszug:

Es soll ein Planungsbüro beauftragt werden, das die erforderlichen naturschutzfachlichen Antragsunterlagen erstellt, einschl. techn. Zeichnungen der Bauwerke.
Die Initiatoren klären für die Antragsunterlagen, welche Flächen in welcher Form befestigt werden sollen.

Die Herstellung von 3 angestrebten Pkw-Besucherstellplätzen lässt sich voraussichtlich auf Gemeindeeigentum außerhalb der Schutzzone, am Zufahrtsweg rechts vor der geplanten Grillhütte realisieren.

Die Aufgabe und Rekultivierung des bisherigen Grillplatzes, kann, ungeachtet seines Genehmigungsstatus, als Kompensation in die Eingriffs-/Ausgleichsplan zu neuen Standort eingebracht werden. Ob sich evtl. trotzdem ein Kompensationsdefizit mit Ausgleichsbedarf am neuen Standort ergibt, hängt vom Umfang der neuen Anlage ab.

Auf die Notwendigkeit einer Grillplatzordnung wurde hingewiesen. Sie hat auch Funktion im Hinblick auf den vorbeugen Schutz der Wasserschutzzone II und mögliche Freizeitlärm-Probleme.
Es ist davon auszugehen, dass zur endgültigen Planung noch einmal das Forstamt zu beteiligen ist, da formal Wald betroffen ist.

Weiterhin wurde der Ortsvorsteher angesprochen, dass es komisch sei, dass gerade auf der geplanten Fläche fast kein Bewuchs sei, und, dass in Taunusstein ein, auch auf einer Hausmülldeponie gebauter Grillplatz, wegen Ausdünstungen aus dem Boden wieder geschlossen werden musste.

Da es leider so ist, dass seitens der Gemeinde das Thema seit mehr als 3 Jahren nicht unterstützt (ausgesessen) wird und nicht zuletzt auf Grund der neuen Bedenken sollte das Projekt nicht weitergeführt werden.