Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, bei welchen öffentlichen Gebäuden das Niederschlagswasser ganz oder zum Teil ohne großen Aufwand in nahegelegene Bäche eingeleitet werden kann bzw. ob Versickerungsflächen genutzt / erstellt werden können. Dies ist mit der unteren Wasserbehörde abzuklären. Als Beispiele: Feuerwehrgerätehaus und Gemeindehalle in Strinz Gemeindehaus und -halle in Hennethal alte Schule und Gemeindehalle Breithardt Kindergarten und Feuerwehr Breithardt über einen noch bestehenden Flurgraben