Sitzung: 11.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/019/2022
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Änderungen zum Haushalt 2022 zu beschließen:
Plan Ist Differenz
Grundst. A 43.900 € 45.460 € +1.560 €
Grundst. B 1.240.140 € 1.245.960 € +5.820 €
Gewerbest. 783.000 € 1.085.000 € +302.000 €
Hundest. 43.700 € 46.150 € +2.450 €
Gesamt +311.830 €
Kreisumlage 2.451.896 € 2.363.150 € -88.746 €
Gesamt 88.746 €
Zusammen: 400.576 €
- 94.000 € gegenüber Ansatz für Sachverständige „Vor Hahn“ im Aufwand werden investiv auf der Maßnahme geplant.
- 50.000 € gegenüber Ansatz für B Pläne allgemein
Gesamt - 144.000 €
Einkommensteueranteil
4.361.370 + 1,7% = 4.435.513
Das wären gegenüber einem Ansatz
von 4.361.370 € ein Plus von 74.143 €
Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (KiTas), Erhöhung von 890.500 € auf 1.003.500 € (+113.000 €)
Umsatzerlöse Holz +285.000 € von 591.240 € auf 876.240 €
Erhöhung der Gewerbesteuerumlage
von 76.000 € auf 91.900 €. Differenz von 15.900
€
Gesamt: + 1.000.819 € €
Abschreibung
Geplant: 602.860 €
Neue Planung: 1.582.516 €
Differenz: - 979.656 €
Veränderung Gesamthaushalt: +21.163 €
Darüber hinaus werden zur Realisierung des Antrags der CDU Fraktion folgende Veränderungen vorgenommen:
Neuer Ansatz bei 10.01.02.616100: 190.000 Euro
(hiervon werden 5.000 Euro für die Alte Schule Holzhausen reserviert)
Reduzierung folgender Ansätze: -60.000 Euro bei 11.01.01.606900
-60.000 Euro bei 11.01.02.616500
20.000 Euro waren bereits im Ansatz und um die verbleibenden 50.000 Euro reduziert sich das ordentliche Ergebnis.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses erhalten einen geänderten Haushalt 2022.
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den am 07. Dezember 2021 beschlossenen Haushalt 2022, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, die Haushaltssatzung und das Investitionsprogramm zum Haushalt 2022 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Der Stellenplan und das Haushaltssicherungskonzept wurden nicht geändert. Die Beschlussfassung vom 07. Dezember 2021 hat daher Bestand.