Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Verkehrs- und Parksituation im Ort
             Vombachstraße

  • Da die Mindestbreite von 3,05 Metern bei am Rand parkenden Autos nicht eingehalten werden kann, wurde seitens der Gemeinde ein Halteverbot der gesamten Straße eingerichtet.


             Daisbacher Weg

  • Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt gab es die Anordnung an den Rheingau-Taunus-Kreis, dass auf dem Gehweg im Daisbacher Weg nicht geparkt werden darf und die markierten Parkflächen zu entfernen sind sowie dass im Daisbacher Weg ein Parkverbot einzurichten ist.
  • Der RTK hat die Gemeinde entsprechend informiert.
  • Der Ortsbeirat bittet die Gemeindevertretung einstimmig aus den folgenden 3 Gründen dies rückgängig zu machen:
    • Durch den Wegfall der parkenden Autos wird wieder schneller gefahren - Hier sind viele Kinder unterwegs!
    • Die eingezeichneten Parkflächen wurden seinerzeit gemacht um die in der Böschung gesetzten L-Steine zu entlasten. Nun kann wieder schwererer Verkehr an diesen Stellen passieren, so dass es zu einer Schädigung der Hangsicherung kommen kann!!!
    • Die Parkplätze fehlen. Bei einem Ausweichen auf die Friedhofsparkplätze oder die Parkplätze am Kindergarten / Sportplatz stehen diese dort nicht mehr zur Verfügung.
  • Sollte eine Rückabwicklung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat die Gemeinde mindestens um eine Überprüfung der Beschilderung. Evtl. ist an einzelnen Stellen die Straßenbreite ausreichend um dort ein Parken zu gestatten.

 

 

Festerbachstraße Einmündung Bohlenstraße

 

  • In der Festerbachstraße zur Einmündung Bohlenstraße wird durch parkende Autos regelmäßig die Einsicht für abbiegende Fahrzeuge verhindert.
  • Der Ortsbeirat bittet die Gemeinde ein Speerfeld auf der Festerbachstraße einzuzeichnen.