Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

  • Nach aktuellem Kenntnisstand des Ortsbeirates ist der Standard der EAW am aktuellen Standort (Wegeparzelle hinter dem Tennisplatz) nicht umsetzbar.
  • Nachdem die Errichtung eines Grillplatzes hinter dem aktuellen Grünschnitt nicht mehr weiterverfolgt wird, bittet der Ortsbeirat darum zu prüfen ob der aktuelle Standort doch genutzt werden kann.
  • In Abhängigkeit vom Ausgang der Prüfung hat der Ortsbeirat keine Bedenken in Bezug auf die Verpachtung der Fläche bzw. der Restfläche (bei Verlegung des Grünschnitts hinter den Friedhof).