1.    Die Gemeinde Hohenstein tritt dem „Netzwerk Wohnen RheingauTaunus“ zum 01. Januar 2023 bei. Grundlage für den Beitritt ist die bestehende Öffentlich-Rechtliche IKZ Vereinbarung des Netzwerks vom 1.1.2018 und das dazu gehörende Konzept (Anlage: 1, 2).

2.    Für den Beitritt werden 8.000 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein ab 2023 eingestellt (Anlage 3): Beitragsanpassung ab 2023 der 10 Bestandskommunen als Richtwert).

3.    Für die Fahrtkosten der Ehrenamtlichen zu Beratungen, Schulungen, den Teamtreffen in Aarbergen und zu Veranstaltungen des Netzwerks werden 200,00 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein eingestellt.

4.     Die Aufgaben des hauptamtlichen Ansprechpartners in der Verwaltung werden von der Wohnberatungsstelle in Aarbergen mit einem Stellenanteil von 8 Wochenstunden des hauptamtlichen Mitarbeiters übernommen. Eine separatere Anbindungsvereinbarung (Anlage: 4) für die Leistungen der hauptamtlichen Ressourcen der Gemeinde Aarbergen wird zwischen den beiden Kommunen verhandelt.

5.    Die Gemeinde Hohenstein unterzeichnet eine Absichtserklärung (LOI) an das Netzwerk Wohnen RheingauTaunus (Anlage 6) mit dem Ziel des Beitritts.

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