Sitzung: 05.10.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8, Enthaltungen: 7
Vorlage: GVER/028/2022
1. Die Gemeinde Hohenstein tritt dem „Netzwerk
Wohnen RheingauTaunus“ zum 01. Januar 2023 bei. Grundlage für den Beitritt ist
die bestehende Öffentlich-Rechtliche IKZ Vereinbarung des Netzwerks vom
1.1.2018 und das dazu gehörende Konzept (Anlage: 1, 2).
2. Für den Beitritt werden 8.000 € im Haushalt
der Gemeinde Hohenstein ab 2023 eingestellt (Anlage 3): Beitragsanpassung ab
2023 der 10 Bestandskommunen als Richtwert).
3. Für die Fahrtkosten der Ehrenamtlichen zu
Beratungen, Schulungen, den Teamtreffen in Aarbergen und zu Veranstaltungen des
Netzwerks werden 200,00 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein eingestellt.
4. Die
Aufgaben des hauptamtlichen Ansprechpartners in der Verwaltung werden von der
Wohnberatungsstelle in Aarbergen mit einem Stellenanteil von 8 Wochenstunden
des hauptamtlichen Mitarbeiters übernommen. Eine separatere
Anbindungsvereinbarung (Anlage: 4) für die Leistungen der hauptamtlichen
Ressourcen der Gemeinde Aarbergen wird zwischen den beiden Kommunen verhandelt.
5. Die Gemeinde Hohenstein unterzeichnet eine
Absichtserklärung (LOI) an das Netzwerk Wohnen RheingauTaunus (Anlage 6) mit
dem Ziel des Beitritts.
.